Bedrängung des Muezzins
Frage
Wenn ein Muezzin, nachdem die festgelegte Zeit [des Adhan] schon verstrichen und die Gebetszeit nahe herangekommen ist, den Adhan ohne Waschung ruft und auf Nachfrage antwortet: „Diesen heutigen Adhan habe ich wegen Zeitknappheit ohne Waschung gerufen, obwohl es nicht meine Gewohnheit ist, ihn ohne Waschung zu rufen; vielmehr rufe ich den Adhan nur, nachdem ich die Waschung vorgenommen habe“ – und daraufhin die Verwalter der Moschee mit groben und scharfen Worten den Muezzin am Kragen packen und handgreiflich…
Antwort
Das ist Unrecht und Bedrängung (Zulm) gegenüber dem Muezzin. Man muss ihn um Verzeihung bitten und seine Zufriedenheit erlangen, sonst bleibt auf [dem Täter] die Last [davon] im Jenseits; auch die Vergeltung in dieser Welt ist zu befürchten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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