Betrug und Schadenszufügung
Frage
Wenn jemand einen Muslim betrügt und ihm sein Vermögen abnimmt oder ihm auf irgendeine andere Weise Schaden zufügt – wie lautet das Urteil im Licht der Scharia für einen solchen Menschen?
Antwort
Betrug ist eine schwere, verwerfliche [Sünde]. Im „Mischkat al-Masabih“ heißt es: [ar]مَنْ غَشَّ فَلَيْسَ مِنِّي[/ar] „Wer uns betrügt, gehört nicht zu uns“ (Hadith). [ar]لَا يَحِلُّ مَالُ امْرِئٍ إِلَّا بِطِيبِ نَفْسٍ مِنْهُ[/ar] „Das Vermögen eines Menschen ist nur mit seiner guten Zustimmung erlaubt [zu nehmen]“ (Hadith, „Mischkat al-Masabih“, S. 255).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.