Die Zusammentragung des Korans, das Tarawih-Gebet und Ähnliches – ihre Rechtsbeurteilung
Frage
Die Worte „as-Salatu khairun min an-naum“ („Das Gebet ist besser als der Schlaf“), die im Adhan zum Fadschr-Gebet gesprochen werden, sowie das Tarawih-Gebet – ist das etwa auch eine Neuerung von Hazrat Umar ﵁ und ebenfalls eine Bidʿa? Und ist auch das edle Wort Allahs, das zur Zeit von Hazrat Abu Bakr ﵁ an einer Stelle zusammengetragen wurde, eine Bidʿa? Hat Zaid recht, wenn er so spricht, oder nicht?
Antwort
Das Sprechen von „as-Salatu khairun min an-naum“ im Adhan zum Fadschr-Gebet ist durch einen Hadith belegt – es ist keine Bidʿa. In einem edlen Hadith hat der verehrte Gesandte Allahs ﷺ, indem er sowohl Hazrat Abu Bakr as-Siddiq als auch Hazrat Umar al-Faruq ﵄ beim Namen nannte, ganz deutlich angeordnet, ihnen beiden zu folgen und sich an ihnen ein Beispiel zu nehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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