Das Urteil über abgenutzte Bücher
Frage
Im „ad-Durr al-Mukhtar“ steht, dass man, wenn Bücher alt werden und nicht mehr brauchbar sind, die Namen Allahs, des Erhabenen, sowie der Propheten und Engel auslöschen und den Rest verbrennen soll; und im „asch-Schami“ steht bezüglich eines Korans, der zur Rezitation nicht mehr taugt: „Er wird nicht verbrannt, und danach richten wir uns“ (لا يُحرق وبه نأخذ). Wenn nun die Überlieferung, dass Hazrat Uthman ﵁ [Exemplare] des Korans verbrannt habe, zuverlässig (sahih)
Antwort
Im „Scharh as-Siyar al-Kabir“, S. 277, Bd. 2, steht bezüglich dieser Hazrat Uthman ﵁ zugeschriebenen Angelegenheit: „Es ist kaum zuverlässig“ und „Für diese Überlieferung gibt es keine Grundlage“ – Ende des Zitats. Doch dieser Bericht wird in „Sahih al-Bukhari“ erwähnt; daher ist es im Hinblick auf die Überliefererkette (Isnad) schwierig, ihn als grundlos zu bezeichnen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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