الإفتاء

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Werden Taten durch den Abfall vom Glauben hinfällig?

Frage

Frage: Vers (1): [ar]وَمَن يَرْتَدِدْ مِنكُمْ عَن دِينِهِۦ فَيَمُتْ وَهُوَ كَافِرٌ فَأُو۟لَـٰٓئِكَ حَبِطَتْ أَعْمَـٰلُهُمْ فِى ٱلدُّنْيَا وَٱلْـَٔاخِرَةِ الخ[/ar] „Wer von euch sich von seiner Religion abwendet und als Ungläubiger stirbt – deren Taten sind im Diesseits und im Jenseits hinfällig geworden“ (Sure Al-Baqara, 2:217). Vers (2): [ar]وَمَن يَكْفُرْ بِٱلْإِيمَـٰنِ فَقَدْ حَبِطَ عَمَلُهُۥ[/ar] „Und wer den Glauben verleugnet, dessen Tat ist hinfällig geworden“ (Sure Al-Maida, 5:5).

Antwort

Diese Meinungsverschiedenheit beruht auf einer grundsätzlichen (usulischen) Meinungsverschiedenheit: Sie besteht darin, dass Imam asch-Schafiʿi ﵀ den Schluss aus dem Gegenbegriff der Eigenschaft (Mafhum as-Sifa) als [eigenständigen Beleg der Scharia] (Hudschdscha) ansieht, Imam Abu Hanifa ﵀ ihn dagegen nicht als Beleg ansieht.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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