Die Ernennung einer Frau zur Kadi
Frage
Ist es nach der Scharia zulässig, eine Frau zur Kadi (Richterin) zur Entscheidung von Streitfällen zu ernennen? Wenn sie gemäß der Scharia entscheidet, wird ihr Urteil Geltung haben oder nicht?
Antwort
In den Angelegenheiten, in denen das Zeugnis einer Frau angenommen wird, ist auch ihr Urteil gültig, wenn es der Scharia entspricht; wer sie jedoch zur Kadi ernannt hat, wird sündigen. In den Angelegenheiten aber, in denen ihr Zeugnis nicht angenommen wird, wird auch ihr Urteil nicht angenommen – zum Beispiel bei den Hudud (von der Scharia festgelegte Strafen)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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