Ist es eine Beleidigung, dem Vorsitzenden zu raten, gemeinsam mit dem Kadi zu urteilen?
Frage
Wenn der Vorsitzende der Gemeinschaft (Jamaat) ein Anwalt (Wakil) ist, der Englisch kann, aber kein vollständiges Wissen der Scharia besitzt, und man ihm sagt: „Sie kennen die Scharia nicht, deshalb fällen Sie Entscheidungen, indem Sie den verehrten Kadi mitnehmen“ – ist das eine Beleidigung der Gemeinschaft und des Vorsitzenden der Gemeinschaft?
Antwort
In einem solchen Rat liegt keine Beleidigung. Eine Beleidigung der Gemeinschaft liegt aber darin, einen in der Scharia nicht bewanderten Menschen zum Vorsitzenden einer schariarechtlichen Gemeinschaft zu machen, wo man zudem Entscheidungen nach schariarechtlichen Normen fällen muss: Welche Garantie gibt es, dass diese Entscheidungen der Scharia entsprechen werden?
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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