Das Urteil über das Leugnen eines geschlossenen Nikah
Frage
Hinda schloss einen zweiten Nikah mit Zaid im Beisein von fünfzig bis sechzig Muslimen aus der Biradari (der Sippen- bzw. Kastengemeinschaft). Nach dem Nikah zettelten die Verwandten des früheren Ehemannes einen Streit um das Vermögen an und reichten Klage beim Gericht ein. Die Parteien nahmen Anwälte; Hinda hat einen Anwalt, der Hindu ist und den Rat gab: Wenn Hinda den zweiten Nikah leugne, könne sie im Besitz des Vermögens des früheren Ehemannes bleiben.
Antwort
Lügen ist nach der Scharia Haram und eine große Sünde; zur Erlangung seines Rechts und zur Abwehr von Unrecht jedoch, wenn kein anderer Weg zur Verfügung steht, ist eine Lüge in Form einer Anspielung (Taʿrid) erlaubt; eine offene Lüge ist auch in diesem Fall nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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