Vertrautheit mit einem Arzt löst den Nikah nicht auf
Frage
Wenn eine Frau sich mit ihrem behandelnden Arzt, der noch dazu ein Kafir (Ungläubiger) ist, vertraut macht, mit ihm allein bleibt, völlig ohne Hidschab vor ihm erscheint, mit ihm Briefe wechselt, Taschentücher für ihn bestickt und ihm schenkt, auf denen sie an einer Stelle ihren und seinen Namen einstickt – ist dann der Nikah wegen dieser Handlungen aufgelöst?
Antwort
Dass diese Handlungen nicht erlaubt und sündhaft sind, daran besteht kein Zweifel, doch der Nikah wird durch sie nicht aufgelöst. So steht es in „Madschmuʿat al-Fatawa“. Deshalb entfällt auch der Mahr nicht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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