Einige Hochzeitsbräuche
Frage
Frage: In unserer Sippengemeinschaft (Biradari) hat der Gemeinderat des Viertels Palkhan Tala in Saharanpur folgende Regeln in dieser Ordnung festgelegt. (1) Wenn jemand Hochzeit hat, ist das Vorfest unter dem Hochzeitszelt Pflicht. Die Gastgeber der Hochzeit sind verpflichtet, beim Fest unter dem Hochzeitszelt nicht bei sich im Haus Leute zu bewirten, sondern das Essen für Alte, Kinder, Männer und Frauen als Geschenk (Hiba)
Antwort
Die Einhaltung der genannten Dinge ist nach der Scharia für niemanden Wadschib. In dem, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, ist es unzulässig, der Sippengemeinschaft oder irgendjemand anderem zu gehorchen: [ar]لا طاعة لمخلوق في معصية الخالق[/ar] „Es gibt keinen Gehorsam gegenüber einem Geschöpf in der Ungehorsamkeit gegenüber dem Schöpfer.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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