Eheschließung und Heimführung der Braut zu bestimmten Fristen sind kein schlechtes Vorzeichen
Frage
Frage: Heutzutage vollziehen die einfachen Leute die Eheschließung des Mädchens und ihre Heimführung in das Haus des Ehemanns im dritten, fünften oder siebten Jahr, oder aber im ersten Jahr, in einem geraden Jahr tun sie es nicht, weil sie das für unheilvoll halten. Ist das Schirk (Beigesellung) oder eine Tat des Schirk? Und wenn auch eine solche Überzeugung nicht besteht, gleicht diese Form dennoch dem Schirk oder nicht?
Antwort
Eine solche Vorstellung ist ein schlechtes Omen und eine üble Vorbedeutung. Das ist keine islamische Überzeugung; man muss unbedingt (Lazim) davon Reue üben: [ar]لا عدوى ولا طيرة[/ar] „Es gibt keine Ansteckung und keine üblen Vorzeichen“ (Hadith). Diejenigen, die eine solche Überzeugung nicht haben, sollten sich in einem solchen Fall vor der Nachahmung (Taschabbuh)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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