Unschariatische Bräuche bei der Eheschließung
Frage
Zaid und seine ganze Familie hängen unerlaubten Riten und ungläubigen Bräuchen an. Deshalb gibt es beim Ehevertrag und bei der Eheschließung Tanz und Gesang, Musik, ein Hochzeitszelt, den Henna-Ritus, Kaldawa (örtlicher Hochzeitsbrauch) (?), Sehra (Hochzeitskranz) sowie unter dem Namen „Ölabnahme“ eine Schale mit brennenden Lichtern, die über den Köpfen von Bräutigam und Braut herumgeführt wird. Über den Köpfen werden Reis, Öl und dergleichen gestreut.
Antwort
Aus äußerster Unwissenheit und wegen eines alten Brauchs beteiligt sich Zaid an diesen Dingen und hält es nicht für Kufr, und so ist der Zustand der ganzen Familie. [ar]إِنَّا لِلَّهِ[/ar] „Wahrlich, wir gehören Allah.“ Dennoch werden Zaid und seine Familie nicht zu Ungläubigen (Kuffar) und Abtrünnigen (Murtaddun)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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