Kann ein Qadiani Wakil der Nikah sein?
Frage
In unseren Gegenden wird die Versammlung der Nikah so abgehalten: Der Vater des Mädchens, oder der Onkel väterlicherseits, oder der Großvater mütterlicherseits usw. – einer von ihnen – nimmt zwei Zeugen mit, geht zum Mädchen und sagt ihr so: „Soll ich, als dein Wakil (Stellvertreter), deine Nikah mit dem Soundso, Sohn des Soundso, bei einem Mahr in der und der Höhe in Gegenwart dieser beiden Zeugen schließen?
Antwort
Zwischen Wali und Wakil besteht ein Unterschied: Bei der Nikah beschränkt sich die Aufgabe des Wakil auf den Ausdruck der Worte (Taʿbir), während Angebot und Annahme eigentlich von den Ehegatten ausgehen. Im beschriebenen Fall ist die Nikah zustande gekommen, und die Stellvertretung des Qadiani war nutzlos.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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