Grenze der Geschlechtsreife: ein zwölfjähriger Junge
Frage
Frage: Zaid sagt, ein zwölfjähriger Junge werde geschlechtsreif. Ist seine Aussage nach der Scharia richtig oder nicht? Wie lautet das Urteil der Scharia hierzu?
Antwort
Die Mindestfrist der Geschlechtsreife beim Jungen beträgt zwölf Jahre. Wenn also ein zwölfjähriger Junge sagt: „Ich bin geschlechtsreif“, so wird seine Aussage nach der Scharia berücksichtigt (Muʿtabar). Sagt der Junge dies nicht und tritt auch kein Anzeichen bei ihm auf, so wird er mit der Vollendung von fünfzehn Jahren für geschlechtsreif erklärt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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