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Anzeichen der Geschlechtsreife und Erlaubnis zur Nikah

Frage

Kann die Nikah einer Minderjährigen, die zwölf bis dreizehn Jahre alt ist, zustande kommen oder nicht? Und ist dieses Alter das Alter der Geschlechtsreife oder nicht?

Antwort

Wenn in diesem Alter bei ihr die Monatsblutungen begonnen haben, so ist sie geschlechtsreif, und ihre Nikah mit ihrer eigenen Erlaubnis ist gültig. Wird sie jedoch außerhalb der Familie (der Sippe) geschlossen, so ist auch die Erlaubnis des Wali (Vormunds) notwendig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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