Anzeichen der Geschlechtsreife und Erlaubnis zur Nikah
Frage
Kann die Nikah einer Minderjährigen, die zwölf bis dreizehn Jahre alt ist, zustande kommen oder nicht? Und ist dieses Alter das Alter der Geschlechtsreife oder nicht?
Antwort
Wenn in diesem Alter bei ihr die Monatsblutungen begonnen haben, so ist sie geschlechtsreif, und ihre Nikah mit ihrer eigenen Erlaubnis ist gültig. Wird sie jedoch außerhalb der Familie (der Sippe) geschlossen, so ist auch die Erlaubnis des Wali (Vormunds) notwendig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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