الإفتاء

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Chiyar al-Bulugh einer Minderjährigen wegen des schlechten Charakters des Ehemannes

Frage

Die Nikah von Muhammad Schafi und der genannten Inayat Bi wurde wegen ihrer Minderjährigkeit von ihren Wali mit eigener Erlaubnis vor etwa zwölf Jahren geschlossen. Zur Zeit der Nikah war Muhammad Schafi acht Jahre alt und die Genannte vier Jahre alt. Der sittliche Zustand von Muhammad Schafi ist jedoch so geworden, dass er der Scharia völlig widerspricht: zum Beispiel Rasieren des Bartes, Weintrinken, völliges Unterlassen des Gebets usw.

Antwort

Wenn die Nikah der genannten Bi ihr Vater oder Großvater geschlossen hat, so kann sie nicht aufgelöst werden, sondern ist bereits verbindlich (lazim) geworden. Solange Muhammad Schafi nicht den Talaq gibt, ist eine Nikah anderswo keinesfalls erlaubt: Entweder soll sie zu ihm gehen oder von ihm den Talaq erlangen – durch Überzeugung, Versprechungen oder Drohungen, auf welche…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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