Nikah mit der Stiefmutter der Ehefrau
Frage
Kann Zaid den Nikah mit seiner Stiefschwiegermutter (der Stiefmutter seiner Frau) schließen, wenn diese weder Tante väterlicherseits noch Tante mütterlicherseits o. Ä. ist? Und wenn der Nikah bereits geschlossen wurde, wie lautet dann das Urteil?
Antwort
Zwei Frauen, zwischen denen ein solches Verhältnis besteht, dass der Nikah der einen mit der anderen unzulässig wäre, wenn man die eine als Mann annähme – das heißt, das Verbot besteht von beiden Seiten –, darf man nicht in einem Nikah zusammenführen. Ist der Nikah dagegen von einer Seite zulässig und von der anderen verboten, so ist es erlaubt, beide zusammenzuführen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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