الإفتاء

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Nikah mit der Halbschwester der Ehefrau (väterlicherseits)

Frage

Zaid schloss den Nikah mit Zubaida, von der er auch einige Söhne hat. Danach heiratete Zaid zu Lebzeiten Zubaidas, ohne Zubaida die Talaq (Scheidung) zu geben, ihre Halbschwester väterlicherseits Khadija. Die Eltern Khadijas und die Dorfbewohner redeten lange auf sie ein, doch Khadija willigte in keinen Nikah mit einem anderen ein, und Zaid war nicht bereit, Zubaida die Talaq zu geben. Auch Zubaida war nicht bereit, die Talaq anzunehmen. Ist in einem solchen Fall der Nikah Khadijas mit Zaid gültig oder nicht?

Antwort

Dieser Nikah ist haram. Die Leute sollen die Trennung (Tafriq) zwischen Zaid und Khadija herbeiführen. Wenn die beiden sich nicht fügen, sollen sie die Beziehungen zu ihnen abbrechen, bis jene, in Bedrängnis geraten, Tauba (Reue) tun und sich vom Haram abwenden. Solange sie nicht von dieser verbotenen Tat ablassen, soll man keinen Umgang mit ihnen pflegen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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