Hidschab vor der Schwägerin und Nikah mit ihr
Frage
Soll man vor der Schwägerin (der Schwester der Ehefrau) den Hidschab wahren oder nicht, und ist dafür irgendeine Grenze festgelegt oder nicht?
Antwort
Ja, man soll den Hidschab wahren: Sie ist eine Fremde (Adschnabiyya). Nach der Talaq (Scheidung) ihrer Schwester und dem Ablauf der Idda oder nach dem Tod ihrer Schwester ist der Nikah mit ihr erlaubt. Auch das Alleinsein (Khalwa) mit ihr ist verboten; Lachen, Scherzen und das unverhüllte Erscheinen vor ihm sind ebenfalls verboten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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