Feststellung der Verwandtschaft durch Zina
Frage
Ein Mann hat sich mit seiner eigenen Tochter vergangen. Daraufhin wurde ein Mädchen geboren, das eine Witwe großzog. Das Mädchen wurde volljährig und heiratete, und aus dieser Ehe ging wiederum ein Mädchen hervor. Der Mann, mit dem diese Tochter nun verlobt werden soll, ist ihr Onkel mütterlicherseits, denn die Mutter der Frau, die Unzucht (Zina) begangen hatte, hatte einen Witwer geheiratet, aus dessen Ehe dieser junge Mann stammt.
Antwort
Ein Verwandtschaftsverhältnis von Onkel mütterlicherseits und Nichte besteht zwischen diesem jungen Mann und diesem Mädchen nach der Scharia nicht, und für das, was über diese Verwandtschaft erzählt wird, gibt es kein Zeugnis nach der Scharia. Daher wird diese eheliche Verbindung nicht als verboten (Haram) bezeichnet.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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