Zina mit der Schwägerin und Eheverbot durch Schwägerschaft
Frage
Wenn jemand mit seiner Schwägerin (der Schwester seiner Frau) Zina (Unzucht) begangen hat, und zwar aus Versehen, in einem Zustand, in dem er meinte, es sei seine Frau, und sich später herausstellte, dass es seine Schwägerin war – sagen Sie bitte: Bleibt seine Frau in seiner Ehe, oder ist sie aus der Ehe ausgeschieden? Bitte führen Sie den Beleg an. Und wenn er wusste, dass es nicht seine Frau, sondern seine Schwägerin war, wie lautet dann das Urteil?
Antwort
Seine Ehe besteht fort und ist nicht aufgelöst. Wenn er jedoch mit dieser Schwägerin den Beischlaf (Wat') vollzogen hat, weil er sie für seine Frau hielt, so ist dies ein Beischlaf aus Irrtum (Wat' bi-sch-schubha). In diesem Fall sollte er sich von seiner Frau fernhalten, bis die Schwägerin ihre Menstruation (Haid) bekommt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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