Nikah mit der Tante väterlicherseits
Frage
Ist die Nikah mit der leiblichen Tante väterlicherseits, das heißt der Schwester des Vaters, erlaubt oder nicht? Wenn jemand die Nikah mit der leiblichen Tante väterlicherseits schließt, wie lautet für ihn das Urteil?
Antwort
Die Nikah mit der leiblichen Tante väterlicherseits ist kategorisch (qatʿan) haram. Wenn daher derjenige, der diese Nikah schließt, sie in Kenntnis dieser Rechtsfrage schließt, so wird nach der Regel der Scharia nach Ansicht der Sahibain (Imam Abu Yusuf und Imam Muhammad) an ihm die Hadd-Strafe vollzogen, und die Trennung (Tafriq) ist in jedem Fall notwendig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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