Nikah mit dem Onkel väterlicherseits
Frage
Ist der Ehevertrag (Aqd) einer Nichte (Tochter des Bruders) mit ihrem leiblichen Onkel väterlicherseits erlaubt oder nicht? Die Sache ist die: Der junge Mann ist volljährig, das Mädchen ist volljährig und Jungfrau, sie sind ungefähr gleich alt. Das Mädchen besteht darauf: Wenn sie heiratet, dann diesen jungen Mann, sonst werde sie sich das Leben nehmen. Gibt es in der Scharia in einer solchen Zwangslage irgendeinen Spielraum, um das Leben zu retten oder um ein glückliches Leben zu führen?
Antwort
Die Nikah eines Onkels väterlicherseits mit der Nichte (der Tochter des Bruders) ist haram und in keinem Fall erlaubt. Im Edlen Koran heißt es: [ar]حُرِّمَتْ عَلَيْكُمْ أُمَّهَـٰتُكُمْ وَبَنَاتُكُمْ وَأَخَوَٰتُكُمْ وَعَمَّـٰتُكُمْ وَخَـٰلَـٰتُكُمْ وَبَنَاتُ ٱلْأَخِ[/ar] „Verboten sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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