Die Ehe einer Neumuslimin
Frage
In Indien hat eine Frau den Islam angenommen, während ihr Ehemann im Unglauben (Kufr) verbleibt. Zu klären ist Folgendes: Wenn Indien Dar al-Harb (Kriegsgebiet) ist, so sind für die Trennung drei Monatsblutungen erforderlich, weil der Islam wegen des Fehlens der Herrschaftsgewalt (Wilaya) nicht angeboten werden kann. Hier aber kann man ihn in manchen Fällen anbieten und in anderen nicht, wie es offensichtlich ist. Und wenn es Dar al-Aman (Gebiet der Sicherheit) ist, wie lautet dann die Lösung im beschriebenen Fall?
Antwort
Bezüglich Indiens besteht von jeher eine Meinungsverschiedenheit: Hazrat Shah Abdul Aziz ﵀ und Hazrat Shah Ismail ﵀ haben es Dar al-Harb genannt, während Maulana Abdul Hayy, Nawab (Titel eines muslimischen Fürsten) Siddiq ﵀ und Maulana Abdul Bari ﵀ dies verneint haben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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