Einer Neumuslimin ist die Ehe nach sechs Monatsblutungen erlaubt
Frage
Eine Frau, die Nichtmuslimin und verheiratet ist, und diese Frau hat auch Kinder von ihrem nichtmuslimischen Ehemann. Ein Muslim aber möchte mit dieser Frau zusammenleben, und die Frau möchte auch mit ihm leben. Die Frau sagt: „Ich bin weder Hindu noch Muslimin.“ Sie trägt jedoch ein rituelles Stirnzeichen (Tika), das heißt, ihr ist eine Beimischung von Schirk (Beigesellung) eigen; und dieser untaugliche Muslim hat sogar das Freitagsgebet aufgegeben.
Antwort
Wenn die beiden zusammenleben, sind sie sofort voneinander zu trennen, und die Frau soll den Islam annehmen und dieses Stirnzeichen sowie andere götzendienerische Dinge aufgeben. Wenn sie sechsmal ihre Monatsblutung hatte, soll sie mit diesem Muslim verheiratet werden (Nikah); bis dahin soll die Frau an einem anderen sicheren Ort leben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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