Der Weg zur Befreiung, wenn der Ehemann an Aussatz erkrankt ist
Frage
Ein Mann ist seit sieben Jahren an Aussatz (Dschuzam, Lepra) erkrankt. Kann die Frau sich von ihm befreien oder nicht? Er verlangt von ihr unerlaubte Handlungen, doch diese Frau ist hilflos: Sie hat nicht die Mittel, um sich von ihm zu lösen, ihre Ausgaben selbst zu decken und sich die Freiheit zu verschaffen.
Antwort
Wenn es der Frau wegen dieser Krankheit schwerfällt, mit ihm zusammenzuleben, und sie es nicht ertragen kann, oder wenn der Mann mit ihr solche Handlungen vornimmt, die nach der Scharia Haram sind, dann soll sie auf irgendeine Weise, indem sie ihn bittet, von ihm die Scheidung (Talaq) erlangen – sei es auch im Austausch gegen die Brautgabe (Mahr)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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