الإفتاء

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Der Nikah der Hind mit der Erlaubnis einer anderen Frau

Frage

Der Nikah der Hind wurde ohne ihre Erlaubnis geschlossen. Der Wakil (Bevollmächtigte) und die Zeugen gingen alle, um die Erlaubnis einzuholen, und anstelle der Hind sagte eine andere Frau, dass der Nikah vollzogen werden solle. Danach ging sie mit diesem Mann fort und blieb dort nur zwei Nächte. Seitdem sind etwa zwei Jahre vergangen. Nun ist Hind nicht bereit, dorthin zu gehen, und sagt, ihr Nikah mit ihm sei nicht zustande gekommen, sie habe keine Erlaubnis gegeben.

Antwort

Wenn Hind bei dem Nikah keine Erlaubnis gegeben hat, sondern eine andere Frau die Erlaubnis gegeben hat, so ist diese Erlaubnis nicht gültig. Weiter: Wenn Hind nach Abschluss des Nikah, als sie davon erfuhr, ablehnte und sagte: „Ich bin mit diesem Nikah nicht einverstanden“, so ist dieser Nikah nach der Scharia nicht zustande gekommen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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