الإفتاء

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Urteil über einen Nikah, bei dem irrtümlich der Name der älteren, verheirateten Tochter genannt wurde

Frage

Zaid hat zwei Töchter. Die ältere Tochter war schon früher verheiratet worden (Aqd), doch wegen der Untauglichkeit des Ehemannes lebt auch die ältere Tochter seit etwa acht Jahren bei den Eltern. Nun hat Zaid seine jüngere Tochter mit Bakr verheiratet, aber aus Versehen wurde bei der Eheschließung dem Wakil und den Zeugen als Name nicht der der jüngeren, sondern der der älteren Tochter genannt, und der, der den Nikah vollzog, führte mit eben diesem Namen Idschab und Qabul mit dem Bräutigam durch.

Antwort

Wenn bei dem Nikah der Qabul unter Nennung des Namens der älteren Tochter vollzogen wurde, die zuvor schon verheiratet worden war und sich jetzt im Haus des Vaters befindet, dann ist der Nikah mit keiner von beiden zustande gekommen. Mit der älteren nicht, weil sie überhaupt kein Gegenstand (Mahall)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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