الإفتاء

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Bestimmungen zum Mutʿa-Nikah (Zeitehe)

Frage

Wenn ein Gelehrter (Alim) einen Mutʿa-Nikah schließt, obwohl er sehr wohl weiß, dass der befristete Nikah Haram ist, und ihr dann beiwohnt – wie lautet die Bestimmung? Dem Anschein nach müsste gegen ihn die Hadd-Strafe für Zina (Unzucht) festgestellt werden. Weiter: Wird dadurch die Abstammung (Nasab) festgestellt oder nicht? Und wird seitens der Scharia neben der Hadd-Strafe für Zina ein anderes Urteil verhängt oder nicht?

Antwort

[ar]نكاح المتعة باطل، لا يفيد الحل، ولا يقع عليها طلاق ولا إيلاء ولا ظهار، ولا يرث أحدهما من صاحبه. هكذا في فتاوى قاضي خان في ألفاظ النكاح. وهو أن يقول لامرأة خالية من الموانع: أتمتع بك كذا مدة عشرة أيام مثلًا، أو يقول: أيامًا، أو: متّعيني نفسك أيامًا أو عشرةَ أيام، أو لم يذكر أيامًا، بكذا من المال. كذا في فتح القدير[/ar] „Der Mutʿa-Nikah ist nichtig (batil)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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