Der festliche Umzug des Qadi zum Gebet des Eid
Frage
Ein Qadi reitet zum Festgebet auf einem Pferd und veranstaltet dabei einen Umzug: Vor ihm spielt eine Kapelle, Knallkörper werden gezündet, die Leute rufen Parolen wie „Allahu akbar“ und „Es lebe der Qadi!“. Der Qadi hält die Leute nicht davon ab, sondern wünscht es selbst und freut sich darüber. Ist es nach der Scharia erlaubt, so zum Gebet zu gehen? Ist dieses Verhalten des Qadi zulässig oder unzulässig? Wir bitten um ein schariatisches Urteil.
Antwort
Diese Vorgehensweise ist nach der Scharia unzulässig; sie zu korrigieren ist verpflichtend.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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