Das Zuhr-Gebet vor dem Freitagsgebet verrichtet
Frage
Jemand hat vor dem Freitagsgebet das Zuhr-Gebet verrichtet und ist dann gekommen, um das Freitagsgebet zu verrichten. Wie lautet das Urteil für ihn?
Antwort
Er soll das Freitagsgebet verrichten, und das von ihm verrichtete Zuhr wird batil (ungültig) sein. Wenn er das Freitagsgebet nicht gemeinsam mit dem Imam verrichtet, so ist er verpflichtet, das Zuhr zu wiederholen (Iʿada).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.