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Ihtiyat az-Zuhr: der Imam an einem Ort, wo das Freitagsgebet nicht erlaubt ist

Frage

Wie lautet das Urteil, wenn ein Imam an einem Ort, an dem das Freitagsgebet nicht erlaubt ist, aus Zwang das Freitagsgebet leitet und danach selbst das Zuhr-Gebet betet: Ist das erlaubt oder nicht? Wenn es nicht erlaubt ist, was soll der Imam tun?

Antwort

Für den Imam ist diese Vorgehensweise nicht erlaubt. Er soll den Betenden hinter ihm offen sagen: „Ich werde das Freitagsgebet nicht leiten: Hier ist das Freitagsgebet nicht erlaubt, durch es wird das Fard des Zuhr nicht erfüllt – ob ihr mich als Imam behaltet oder nicht.“

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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