Ihtiyat az-Zuhr (das vorsorgliche Zuhr-Gebet) nach dem Freitagsgebet
Frage
Was ist das Urteil darüber, am Freitag nach dem Fard-Gebet vier Rakʿa mit der Absicht des Ihtiyat az-Zuhr („vorsorgliches Zuhr“) zu verrichten, und zwar in Kalkutta oder in der Umgebung von Kalkutta oder in einem Dorf, das 20 Meilen von der Stadt Kalkutta entfernt liegt und in dem es zudem reichlich Waren des täglichen Bedarfs gibt – was ist das Urteil darüber, das genannte Gebet an solchen Orten zu verrichten?
Antwort
Die gesamte Umma ist sich einig (Idschmaʿ), dass das Freitagsgebet nicht wie die übrigen fünf Gebete ist, die man verrichten könnte, wie man will und wo man will; vielmehr hat es Besonderheiten – [in den Bedingungen] der Verpflichtung und der Gültigkeit –, die andere Gebete nicht haben. Danach gibt es über diese Besonderheiten einen Meinungsunterschied.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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