Ein Kafir begleitet die Dschanaza eines Muslims, und ein Muslim den Leichenzug eines Kafirs
Frage
Heutzutage ist es in der Welt üblich, dass Kafirs (Ungläubige) mit der Dschanaza der Muslime zum Friedhof gehen und sogar den [Fuß der Bahre] mit anfassen; ebenso gehen Muslime mit dem Leichenzug eines Kafirs und fassen sogar die Leichenbahre der Hindus an. Ist das erlaubt oder nicht?
Antwort
Wenn ein ungläubiger Nachbar krank wird, ihn zu besuchen und ihm Gutes zu erweisen, ist belegt. Aber die Leichenbahre anzufassen und zur Verbrennungsstätte der Toten zu gehen, um ihn zu verbrennen, ist nicht belegt; davor muss man sich unbedingt hüten (lazim). Ebenso umgekehrt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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