Dem Verstorbenen etwas ins Ohr sagen und ihn küssen
Frage
Zaid ist gestorben. Als man ihn ins Grab hinabließ, wurde nicht gesprochen: [ar]بِسْمِ اللَّهِ وَعَلَى مِلَّةِ رَسُولِ اللَّهِ[/ar] „Im Namen Allahs und gemäß der Glaubensgemeinschaft (Milla) des Gesandten Allahs“ – und nachdem man ihn ins Grab gelegt hatte, wurde ihm irgendein Bittgebet ins Ohr gesprochen und er wurde geküsst. Wie ist das vom Standpunkt des islamischen Rechts aus [zu beurteilen]?
Antwort
Wenn man beim Hineinlegen [des Verstorbenen] in die Seitennische (Lahd) nicht gesprochen hat: [ar]بِسْمِ اللَّهِ وَعَلَى مِلَّةِ رَسُولِ اللَّهِ[/ar] „Im Namen Allahs und gemäß der Glaubensgemeinschaft des Gesandten Allahs“ – so ist keine Sünde geschehen: Eine mustahabb-Handlung wurde unterlassen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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