الإفتاء

Enter a topic or fatwa name

Dem Verstorbenen etwas ins Ohr sagen und ihn küssen

Frage

Zaid ist gestorben. Als man ihn ins Grab hinabließ, wurde nicht gesprochen: [ar]بِسْمِ اللَّهِ وَعَلَى مِلَّةِ رَسُولِ اللَّهِ[/ar] „Im Namen Allahs und gemäß der Glaubensgemeinschaft (Milla) des Gesandten Allahs“ – und nachdem man ihn ins Grab gelegt hatte, wurde ihm irgendein Bittgebet ins Ohr gesprochen und er wurde geküsst. Wie ist das vom Standpunkt des islamischen Rechts aus [zu beurteilen]?

Antwort

Wenn man beim Hineinlegen [des Verstorbenen] in die Seitennische (Lahd) nicht gesprochen hat: [ar]بِسْمِ اللَّهِ وَعَلَى مِلَّةِ رَسُولِ اللَّهِ[/ar] „Im Namen Allahs und gemäß der Glaubensgemeinschaft des Gesandten Allahs“ – so ist keine Sünde geschehen: Eine mustahabb-Handlung wurde unterlassen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.

Themen

Mehr in diesem Kapitel

Sprachen: English · Русский · العربية · Bosanski · Türkçe · Deutsch · বাংলা · اردو