Die alte Matte der Moschee im Grab
Frage
Hier gibt es einen allgemein üblichen Brauch: Die alte, abgenutzte Matte der Moschee legt man ins Grab und kauft dafür eine neue Matte und lässt sie [in der Moschee] zurück. Ist dieser Brauch zulässig oder nicht?
Antwort
Im Grab unter den Verstorbenen eine Matte auszubreiten, ist makruh (so im „Tahtawi“). Wenn in der Moschee jemand eine Matte gebracht und ausgelegt hat und sie nun abgenutzt und für den Gebrauch in der Moschee unbrauchbar geworden ist, dann steht es ihrem ursprünglichen Eigentümer, der sie ausgelegt hat, frei, damit zu verfahren, wie er will. So in „al-Fatawa al-Hindiyya“.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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