Wie tief soll das Grab sein?
Frage
In manchen Ländern wird das Grab so gegraben, dass seine Tiefe anderthalb oder zwei Gaz (Längenmaß, etwa ein Yard, ≈ 0,9 m) beträgt und seine Stufe zwei oder drei Zoll unterhalb der Oberfläche des Bodens angelegt wird, um [den Verstorbenen] darauf zu legen und das Grab dann ebenerdig mit Erde zuzuschütten. Nun ist eine Antwort gefragt: Gehört die oben beschriebene Form zum Schaqq (gerade Grube) oder nicht? Wenn nicht, ist dann eine solche Grabform nach dem islamischen Recht zulässig oder nicht?
Antwort
Das Grab auf diese Weise anzulegen widerspricht der Sunna. Man soll entweder für den Verstorbenen eine Seitennische (Lahd) anlegen, das heißt: Nachdem man das Grab ausgehoben hat, legt man darin auf der Seite der Qibla eine weitere Vertiefung nach der Größe des Körpers des Verstorbenen an, um den Verstorbenen hineinzulegen und sie oben mit ungebrannten Lehmziegeln zu…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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