Überführung eines Verstorbenen nach der Bestattung (über den Padischah Bahadur Schah Zafar)
Frage
Verehrter Hazrat (möge sein Segen fortdauern)! Der Friede, die Barmherzigkeit und der Segen Allahs seien mit Ihnen. Wie ist Ihr geschätztes Befinden? Ich füge eine Abschrift des Briefes von General Schah Nawaz bei. In diesem Zusammenhang verdient besondere Beachtung, dass sich diese Frage schon zu Lebzeiten von Hazrat Maulana Abu l-Kalam Azad und des verehrten Mudschahid-e Millat („Kämpfer für die Gemeinschaft“) Maulana Hifz ar-Rahman gestellt hat.
Antwort
Die Grundregel lautet: Ein Mensch ist in derselben Siedlung zu bestatten, in der er gestorben ist. Wenn er verfügt hat: „Bestattet mich an dem und dem Ort“, so ist es nicht verpflichtend (Lazim), diese Verfügung auszuführen; nach dem islamischen Recht ist eine solche Verfügung ungültig: [ar]يُندَب دفنه في جهة موته، أي في مقابر أهل المكان الذي مات فيه أو قُتل[/ar] „Es ist…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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