Das Totengebet und der Reisende
Frage
Wenn ein Mensch als Reisender unterwegs ist und ihm auf dem Weg Muslime begegnen, die einen Verstorbenen beerdigen: Ist es diesem Reisenden nun verboten (Haram), weiterzugehen, oder nicht? Denn manche Leute sagen, dass es diesem Reisenden verboten ist weiterzugehen, wenn er das Totengebet nicht verrichtet und keine Erde [ins Grab] wirft und Ähnliches.
Antwort
Das Totengebet ist eine Gemeinschaftspflicht (Fard Kifaya), das heißt: Wenn einige es verrichten, entfällt [die Pflicht] für alle. Wenn also über diesen Verstorbenen das Gebet bereits verrichtet wurde, bleibt für den Reisenden die Frage des Gebets überhaupt nicht bestehen; wenn es aber nicht verrichtet wurde, ist es besser, dass sich auch dieser Reisende am Gebet beteiligt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.