الإفتاء

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Das Totengebet und der Reisende

Frage

Wenn ein Mensch als Reisender unterwegs ist und ihm auf dem Weg Muslime begegnen, die einen Verstorbenen beerdigen: Ist es diesem Reisenden nun verboten (Haram), weiterzugehen, oder nicht? Denn manche Leute sagen, dass es diesem Reisenden verboten ist weiterzugehen, wenn er das Totengebet nicht verrichtet und keine Erde [ins Grab] wirft und Ähnliches.

Antwort

Das Totengebet ist eine Gemeinschaftspflicht (Fard Kifaya), das heißt: Wenn einige es verrichten, entfällt [die Pflicht] für alle. Wenn also über diesen Verstorbenen das Gebet bereits verrichtet wurde, bleibt für den Reisenden die Frage des Gebets überhaupt nicht bestehen; wenn es aber nicht verrichtet wurde, ist es besser, dass sich auch dieser Reisende am Gebet beteiligt.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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