الإفتاء

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Totengebet für einen, der sich ertränkt hat, und seine Vergebung

Frage

Ein Mann fiel in einen Brunnen und starb. Soll über ihn das Totengebet verrichtet werden, oder nicht? Wird ihm vergeben werden, oder nicht?

Antwort

Die Fatwa lautet: Auch über den, der Selbstmord begangen hat – indem er sich ertränkt hat oder auf irgendeine andere Weise –, wird das Totengebet verrichtet, und man soll darum bitten, dass der Erhabene Herr ihm sein großes Verbrechen vergibt.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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