الإفتاء

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Totengebet für einen, der wegen Asabiyya (Parteinahme für die eigene Sippe) getötet wurde

Frage

In „Nur al-Idah“ ist eine Rechtsfrage verzeichnet: Für den, der „asabiyyatan“ (wegen Asabiyya) getötet wird, wird kein Totengebet verrichtet. Der Text lautet: [ar]ولا يصلى على باغ وقاطع طريق قتل في حالة المحاربة وقاتل بالخنق غيلة ومكابر في المصر ليلًا بالسلاح ومقتول عصبية[/ar] „Kein Gebet wird verrichtet für einen Aufrührer und Wegelagerer, der im Zustand des bewaffneten Kampfes getötet wurde, für den, der durch Erwürgen heimtückisch getötet hat, für den, der nachts in der Stadt mit Waffen überfällt, und für den,…

Antwort

Gemeint ist derjenige, der stirbt, während er zu Unrecht für einen seiner Asaba (Verwandten väterlicherseits) eintritt: [ar]وفي نهاية ابن الأثير: العصبية والتعصب: المحاماة والمدافعة، والعصبي: من يعين قومه على الظلم، وَالَّذي يغضب لعصبته، ومنه الحديث: ليس منا من دعا إلى عصبية أو قاتل عصبية.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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