Wiederholtes Totengebet für Zuspätgekommene
Frage
Einige Zeit nach der Verrichtung des Gebets für den Verstorbenen kamen noch drei, vier Personen. Wie lautet die Entscheidung der Gelehrten der Religion darüber, das Gebet für den Verstorbenen ihretwegen erneut zu verrichten?
Antwort
Wenn zuerst der Vormund (Wali) das Totengebet verrichtet hat oder es mit seiner Erlaubnis verrichtet wurde, dann ist es anderen nicht erlaubt, es erneut zu verrichten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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