Wenn ein Teil der Leute beim Totengebet nur wie Zuschauer dasteht
Frage
Mit der Bahre [ist] eine Menge von fünfzig, sechzig Personen [gekommen], doch beim Verrichten des Totengebets beten nur zehn, fünfzehn Personen, und die übrigen stehen wie Zuschauer da. Sind diese übrigen Muslime Leute, die eine Gemeinschaftspflicht (Fard Kifaya) unterlassen haben, oder nicht, und lastet auf ihnen eine Sünde oder nicht – obwohl sie keinen berechtigten Grund (ʿUdhr) haben, der sie an der Teilnahme am Gebet hindert?
Antwort
Wenn ein Teil der Leute das Totengebet verrichtet hat, ist die [Pflicht] für alle entfallen, da es eine Gemeinschaftspflicht (Fard Kifaya) ist; den Lohn aber haben nur diejenigen erhalten, die das Gebet verrichtet haben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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