الإفتاء

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Wiederholtes Totengebet

Frage

Kann das Totengebet für einen [Verstorbenen] in Gemeinschaft wiederholt verrichtet werden, oder nicht? Können daran einige neue Leute und auch einige frühere teilnehmen, oder nicht?

Antwort

Wenn das Totengebet ohne Erlaubnis des Vormunds (Wali) verrichtet wurde, so ist es dem Wali gestattet, es erneut zu verrichten; daran können neue Leute teilnehmen, diejenigen aber, die es bereits zuvor verrichtet haben, sollen nicht teilnehmen: [ar]فإن صلى غيره، أي غير من له حق التقدم، أعادها إن شاء، ولا يعيد معه من صلى مع غيره[/ar] „Wenn ein anderer [das Gebet] verrichtet…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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