Die Sure „al-Fatiha“ im Totengebet (Dschanaza)
Frage
Ist es verpflichtend, im Totengebet die Sure „al-Fatiha“ zu lesen? Wenn jemand im Totengebet die Sure „al-Fatiha“ nicht liest, ist dann sein Totengebet ungültig? Ein Mann, der keiner Rechtsschule folgt (Ghair Muqallid), sagt, dass es für diejenigen, die im Totengebet die Sure „al-Fatiha“ nicht lesen, besser sei, den Verstorbenen gleich ganz ohne Totengebet zu bestatten; und er sagt auch, dass man hinter dem Imam unbedingt die Sure „al-Fatiha“ lesen müsse, und wenn man sie nicht lese, komme das Gebet nicht zustande.
Antwort
Das Lesen der Sure „al-Fatiha“ im Totengebet ist kein Wadschib; wenn jemand sie aber mit der Absicht des Lobpreises (Thana) und des Bittgebets (Dua) liest, so ist das auch nicht verboten. Daher ist die Behauptung, ohne das Lesen der Sure „al-Fatiha“ komme das Totengebet überhaupt nicht zustande, falsch: Das Totengebet kommt zweifellos zustande.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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