Die Waschung des Verstorbenen bettelnden Derwischen übertragen
Frage
Bei uns ist es üblich, den Verstorbenen von bettelnden Derwischen waschen zu lassen, obwohl sie selbst keine Rechtleitung (Taufiq) zu Gebet und Ganzkörperwaschung haben und völlig irreligiös sind, und man gibt ihnen reichlich Lohn. Ist diese Vorgehensweise richtig?
Antwort
Die Waschung des Verstorbenen Derwischen zu übertragen, wenn sie [darin] unkundig sind, ist schlecht und verwerflich; es ist eine Verletzung des Rechts des Verstorbenen. Die Angehörigen des Verstorbenen und Gelehrte (Ulama) sollen ihn waschen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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