الإفتاء

Enter a topic or fatwa name

Nach der Waschung des Verstorbenen sind Exkremente ausgetreten

Frage

Man hat den Verstorbenen gewaschen und ihm bereits das Totentuch (Kafan) angelegt; danach sind Exkremente ausgetreten. Wie lautet das Urteil in diesem Fall? Wäscht man ihn erneut und legt ein neues Totentuch an, oder wickelt man ihn in dasselbe Totentuch?

Antwort

Der Teil des Körpers und des Tuches, der unrein geworden ist, soll gereinigt werden; eine erneute Waschung oder ein Wechsel des Totentuchs ist nicht nötig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.

Mehr in diesem Kapitel

Sprachen: English · Русский · العربية · Bosanski · Türkçe · Deutsch · বাংলা · اردو