Bei der Waschung ist der am Verstorbenen angelegte Gips zu entfernen
Frage
Wenn jemandem bei einem Unfall das Bein gebrochen wurde und die Ärzte es unterhalb des Knies abgenommen und den Gips angelegt gelassen haben?
Antwort
Welche Notwendigkeit für den Gips besteht denn noch? Er soll entfernt und [danach] die Waschung vollzogen werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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