الإفتاء

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Bei der Waschung ist der am Verstorbenen angelegte Gips zu entfernen

Frage

Wenn jemandem bei einem Unfall das Bein gebrochen wurde und die Ärzte es unterhalb des Knies abgenommen und den Gips angelegt gelassen haben?

Antwort

Welche Notwendigkeit für den Gips besteht denn noch? Er soll entfernt und [danach] die Waschung vollzogen werden.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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