الإفتاء

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Keine Strafe im Grab für den, der im Ramadan gestorben ist

Frage

(1) Wie lautet das Urteil über einen Muslim, der im Ramadan stirbt, welcher Tätigkeit er auch nachgegangen sein mag (wörtlich: „in welchem Vorhaben er auch gewesen sein mag“)? (2) Hört die Strafe derjenigen Menschen, die in den Gräbern bestraft werden, im Ramadan auf?

Antwort

So Allah will, wird mit ihm erleichternd verfahren werden. (2) Die Hoffnung ist gerade so.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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