Die Bitte an Verstorbene um ein Bittgebet (Du'a)
Frage
Ist es richtig, wenn man zu den Grabstätten der frommen Alten der Religion geht und dort so bittet: „Du bist ein rechtschaffener Diener Allahs; bete zu Allah, dem Erhabenen, um diese und jene unserer Nöte, dass Allah, der Erhabene, unser Bedürfnis erfülle“ – ist diese Weise richtig oder nicht? (2) Ebenso: Ist es richtig, so zu beten: „O Allah, erfülle dieses und jenes unserer Bedürfnisse um dieser Rechtschaffenen willen (durch ihren Segen)“, oder nicht? Hören die Verstorbenen den Klang der Schritte der Lebenden?
Antwort
(1) Diese Art des Bittens ist [in der Scharia] nicht belegt: Dabei werden diese Rechtschaffenen angesprochen [mit der Bitte], dass sie ein Bittgebet sprechen. Erlaubt ist der Umgang mit dem Verstorbenen, der durch die Scharia belegt ist; von sich aus soll man dem nichts hinzufügen. (2) So ist es richtig. (3)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.